Erste Schritte

  • Feststellen des Todeseintritts durch den behandelnden Arzt/die behandelnde Ärztin im Eigenheim
  • Ausstellen eines Behandlungsscheines durch den Arzt/die behandelnde Ärztin
  • Verständigen des/der für die jeweilige (Stadt)gemeinde zuständigen Arztes/Ärztin (Totenbeschau)
  • Totenbeschau: Der/Die Verstorbene muss in unveränderter Lage belassen werden.
  • Totenbeschau im Krankenhaus bzw. Altenwohnheim durch die Anstaltsleitung
  • Todesfall aufgrund von Fremdverschulden: Verständigung der Polizei
  • Übergabe des Behandlungsscheines an den Totenbeschauer/die Totenbeschauerin
  • Ausstellen der Totenbescheinigung, die die Todesursache bestätigt; Aushändigung an die Hinterbliebenen
  • Übergabe der Totenbescheinigung an das Bestattungsunternehmen zwecks Abholung bzw. Todesfallmeldung beim Standesamt Abholung der Verstorbenen/des Verstorbenen durch die Bestattung
  • Überführung der Verstorbenen/des Verstorbenen in die Leichenkammer des für den Sterbeort zuständigen Friedhofes durch die Bestattung (nach Absprache kann auch eine sofortige Überstellung an den Beerdigungsort stattfinden)
  • Ausstellen der Todesanzeige beim zuständigen Standesamt am nächsten Werktag
  • Ausstellen der Sterbeurkunde durch das Standesamt

Zur Anzeige sind verpflichtet (in der gegebenen Reihenfolge)

  • der Leiter/die Leiterin der Krankenanstalt
  • der Ehegatte/die Ehefrau oder sonstige Familienangehörige
  • der letzte Unterkunftgeber
  • der Arzt/die Ärztin, der/die die Totenbeschau vorgenommen hat
  • die Behörde, die Ermittlungen über den Tod durchgeführt hat (Polizei)
  • und sonstige Personen, die vom Tod aufgrund eigener Wahrnehmung Kenntnis haben.